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Bauhof / Winterdienst

Winterdienst

Winterpflicht Schneeräumen - wer streut wann und wo...?

Der Winterdienst innerhalb der geschlossenen Ortschaft ist in der jeweiligen Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Walsrode bzw. der Samtgemeinde Ahlden geregelt.

Wie und wann geräumt und gestreut werden muss, regeln die Verordnungen über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung der Stadt Walsrode und der Samtgemeinde Ahlden.

Die Kommunal Service Böhmetal gkAöR ist für die Stadt Walsrode und die Gemeinde Hodenhagen tätig und übernimmt dort den Winterdienst auf den Erschließungssstraßen, gefährdeten Kreuzungen, Straßeneinmündungen und Gefällstrecken im öffentlichen Verkehrsraum. Außerdem werden im Stadt- bzw. Gemeindegebiet die Fußwege an den Grundstücken der Gemeinden betreut.

Eine Liste der von der Kommunal Service Böhmetal gkAöR veranworteten Straßen, Strecken und Wege kann im download-Bereich heruntergeladen werden.

Für alle sonstigen Flächen mit Schneeräumpflicht und Streupflicht sind die Grundstückseigentümer oder deren Beauftragte verantwortlich. Versäumte Streupflichten können im Schadensfall hohe Ersatzforderungen nach sich ziehen.

Für Rückfragen zu den Winterdienstpflichten der Grundstückseigentümer wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Walsrode bzw. die Samtgemeinde Ahlden.