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Bekanntmachungen
17.12.2014

7. Satzung zur Änderung der Satzung der Kommunal Service Böhmetal AöR (als Rechtsnachfolger der Stadt Walsrode) über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen

(Gebührensatzung für Grundstücksentwässerungsanlagen)

Auf Grund der §§ 10, 58, 142 und 143 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.d.F. vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBL. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.12.2013 (Nds. GVBL. S. 307) in Verbindung mit §§ 2, 6 und 9 der Satzung der Stadt Walsrode über die kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunal Service Böhmetal AöR“  und der §§ 5 und 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Januar 2007 (Nds. GVBL. Nr.3/20017 S.41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes v. 18.7.2012 (Nds.GVBl. Nr.16/2012 S.279), hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 05. November 2014 folgende Satzung beschlossen und der Rat der Stadt Walsrode hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 seine Zustimmung erteilt.

§ 1

 

(1)    § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„Bei Abfuhr und Behandlung des Abwassers aus Kleinkläranlagen beträgt die Benutzungsgebühr 128,00 € für den ersten m³ / je Abfuhr und 39,00 € für jeden weiteren m³ eingesammelten und behandelten Abwassers.“

 

(2)    § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„Bei Abfuhr und Behandlung des Abwassers aus abflusslosen Sammelgruben beträgt die Benutzungsgebühr 107,00 € für den ersten m³ / je Abfuhr und 18,00 € für jeden weiteren m³ eingesammelten und behandelten Abwassers.“

 

(3)    § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„Bei der Anlieferung und Behandlung des Abwassers aus Chemietoiletten beträgt die Benutzungsgebühr 42,00 € je m³ angelieferten und behandelten Abwassers.“

 

§ 2

Die Satzung tritt zum 01. Januar 2015 in Kraft.

 

Walsrode, den  17. Dezember 2014

Stadtwerke Böhmetal GmbH

Kommunal Service Böhmetal AöR

gez.  H a c k

Vorstand