Bekanntmachung Gewässerräumung
Öffentliche Bekanntmachung
Räumung der Gewässer III. Ordnung
durch die Kommunal Service Böhmetal AöR
Die Kommunal Service Böhmetal AöR veranlasst die Räumung der von ihr zu unterhaltenden Gewässer III. Ordnung. Ich weise darauf hin, dass aus diesem Anlass gemäß § 77 des Niedersächsischen Wassergesetzes in Verbindung mit § 41 Wasserhaushaltsgesetz die Anlieger das Betreten ihrer Grundstücke zu dulden, sowie das Einebnen von evtl. anfallendem Aushub auf ihren Grundstücken zu veranlassen haben.
Weiterhin sind die Anlieger nach § 4 Abs. 1 Unterhaltungs- und Schauordnung des Landkreises Soltau-Fallingbostel verpflichtet, Zäune mindestens einen Meter von der landseitigen Ufergrenze entfernt anzubringen und ordnungsgemäß zu unterhalten. Sie dürfen nicht höher als 1,00 m sein.
Sollten bei der v. g. Grabenräumung Anlagen die Unterhaltungsarbeiten erschweren, so sind gemäß § 75 des Niedersächsischen Wassergesetzes dem Unterhaltungspflichtigen (der Stadt Walsrode) die daraus erwachsenden Mehrkosten zu ersetzen.
Ich bitte die Anlieger daher um Beachtung der vorstehend genannten gesetzlichen
Bestimmungen, damit die diesjährige Grabenräumung termingerecht und ohne kostenerhöhende Erschwernis durchgeführt werden kann.
Walsrode, 11. Oktober 2014
Stadtwerke Böhmetal GmbH
Kommunal Service Böhmetal AöR
gez. H a c k
Vorstand